AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.

Christian Houschka - Immobilienmakler ist als gewerblicher Makler tätig. Wir erstellen freibleibende, unverbindliche Angebote, die für den jeweiligen Empfänger bestimmt sind. Die Angaben unserer Angebote sind auf jeden Fall vertraulich zu behandeln. Es ist ausdrücklich untersagt, die Objekt nachweise und Objektinformationen ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

2.

Der Kunde/ Kaufinteressent verpflichtet sich, ihm bereits vorher bekannte Angaben über ein Auftragsobjekt binnen 3 Tagen zurück zuweisen und dem Makler schriftlich mitzuteilen, wie und wann er die Kenntnis vorher erlangt hat. Andernfalls gilt bei einem späteren Vertragsabschluß, dass die Vermittlungstätigkeit des Maklers für den Vertragsabschluß ursächlich gewesen ist.

3.

Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer/ Verkäufer bzw. Interessent) bedarf nur mit Zustimmung unsrerseits erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.

4.

Wenn aufgrund unseres Angebotes/ Nachweises oder unserer Vermittlung ein notarieller Kaufvertrag, Pacht- oder Mietvertrag zustande kommt, schuldet uns der Erwerber eine Maklerprovision, die bei Vertragsabschluß fällig wird. Dieser Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn der Vertrag aus Gründen, die Christian Houschka – Immobilienmakler nicht zu vertreten hat, später rück abgewickelt werden muss. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes nicht erfüllt wird.

5.

Hat Christian Houschka - Immobilienmakler nach Auftragserteilung begonnen das Verkaufsobjekt zu bewerben und tritt der Verkäufer/ Auftraggeber zurück, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Makler seine bisherigen Kosten als Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Die Höhe richtet sich nach der Zeit der bisherigen Bewerbung durch den Makler, mindestens aber 350,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.

6.

Die Maklerprovision beträgt beim Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken 7,14 % des Kaufpreises (entspricht 6,00 % zuzüglich der jetzigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %), falls nicht Christian Houschka - Immobilienmakler beim Angebot eine andere Provisionshöhe verlangt bzw. vereinbart. Die Maklerprovision wird in der Regel durch den Käufer gezahlt. Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schrift form.

7.

Bietet Christian Houschka – Immobilienmakler in Ausnahmefällen, als Erstmakler, zum Zwecke eines zügigeren Verkaufes ein Teilungsgeschäft einem Zweitmakler an, so gilt eine Provisionsteilung wegen Voraufwandes/ Mehraufwand (Objektbesichtigung, Exposé Erstellung, Werbungskosten.), in Höhe von 60 % für Christian Houschka – Immobilienmakler und 40 % für den Zweitmakler. Nebenabreden bedürfen eines schriftlichen Untermaklervertrages. Der Zweitmakler ist nicht berechtigt, eigenständig das Angebot zu bewerben.

8.

Der Anspruch auf Maklerprovision besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.

9.

Bei Abschlüssen von Miet- oder Pachtverträgen beträgt die Maklerprovision das 1- oder 2-fache der Nettokaltmiete zuzüglich. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht Christian Houschka - Immobilienmakler beim Angebot eine andere Provisionshöhe verlangt bzw. vereinbart. Je nach Angebot und Nachfrage in der Region ist sie vom Vermieter/ Eigentümer oder Mieter, oder von beiden Parteien, zu zahlen. Bei der Vermittlung von gewerblichen Einheiten zahlt der Vermieter/ Eigentümer das 2-fache der Nettokaltmiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Makler.

10.

Für Zusatzleistungen bei Mietobjekten, wie Abnahme, Beauftragung und Überwachung der Leistungen von Handwerksfirmen, Mietvertragserstellung und Übergabe der Miet- oder Pachteinheit, stellt Christian Houschka - Immobilienmakler dem Vermieter/ Eigentümer einen pauschalen Betrag ab 350,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.

11.

Es wird darauf hingewiesen, dass die weitergegebenen Informationen über die jeweiligen Objekte vom Eigentümer/ Verkäufer bzw. von einem beauftragten Dritten stammen und von uns nicht auf Richtigkeit überprüft werden. Für die Richtigkeit der Angaben kann daher keinerlei Haftung übernommen werden. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

12.

Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den vorstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbart - vertraulich behandeln.

13.

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht hiervon berührt werden. Dies gilt nur dann, wenn innerhalb einer Regel nur ein bestimmter Teil unwirksam sein sollte. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen beider Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht widerspricht.

14.

Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche sowie Gerichtsstand ist Oranienburg, sofern Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind.


 

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