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KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430) Sie sanieren Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Ein-/Zweifamilienhaus und wenden dazu Eigenmittel auf? Oder Sie kaufen energetisch sanierten Wohnraum und investieren Eigenkapital? Dann ist Ihr vorbildliches Engagement für die CO2-Reduktion uns eine Extra-Belohnung wert! Im Programm Energieeffizient Sanieren (430) fördert die KfW Ihre Sanierung bzw. Ihren Kauf mit einem Zuschuss (alternativ zur Kreditfinanzierung in den Programmen 151 oder 152). Der Zuschuss wird gewährt
Ihre Vorteile
Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard beträgt der Zuschuss bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 3.750 Euro pro Wohneinheit. Begünstigt werden bis zu 2 Wohneinheiten. Als Privatperson können Sie den Zuschuss im Programm 430 erhalten, wenn Sie
Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn bzw Kauf direkt bei der KfW. Photovoltaikanlagen werden im KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" gefördert. Nicht gefördert werden
Was wird gefördert?Das Programm Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430) können Sie für alle energetischen Maßnahmen nutzen, die zur Erreichung des angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Oder Sie nutzen nur einzelne Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Diese entnehmen Sie bitte der Anlage des Merkblatts zu diesem Programm. Finanziert werden folgende Maßnahmen:
Kaufen Sie energetisch sanierten Wohnraum, so bringen Haus oder Wohnung den KfW-Effizienzhaus-Standard schon mit. Die an Ihrem Kaufobjekt erfolgten Sanierungsmaßnahmen sind im Kaufvertrag gesondert auszuweisen. Ihr Vorhaben wird von einem Sachverständigen Ihrer Wahl bestätigt. Lassen Sie sich vor Ihrer Sanierung durch einen Sachverständigen beraten.Von der KfW als Sachverständige anerkannt sind Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung). Zertifizierte Sachverständige für die Energieberatung, energetische Fachplanung und Baubegleitung finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de. Die Sanierungsmaßnahmen werden durch Fachunternehmen ausgeführt. Kombination mit anderen FördermittelnDie gleichzeitige Inanspruchnahme von Krediten aus Förderprogrammen des Bundes und der Länder für eine bereits mit dem Zuschuss geförderte Maßnahme ist nicht möglich. Eine Kombination mit dem "Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)" ist möglich. Nicht möglich ist hingegen die gleichzeitige Nutzung der Kreditvariante des Programmes Energieeffizient Sanieren -Kredit (151, 152). Für Arbeiten zur Barrierereduzierung empfehlen wir das Programm Altersgerecht Umbauen (155). Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im Rahmen des BAFA-Programms "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (Marktanreizprogramm) gefördert. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de. Wozu brauchen Sie einen Sachverständigen?Beispiele für den notwendigen Einsatz von Sachverständigen
Fensteraustausch:
Heizung:
Außendämmung (Wand, Dach, Keller):
KonditionenIhre Zuschusshöhe bemisst sich nach EffizienzJe energieeffizienter Ihr Wohnraum nach der Sanierung ist, desto mehr Geld gibt es für Sie vom Staat.
Wenn Sie Wohnungseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft sanieren, bemisst sich die Zuschusshöhe für Sie als Einzeleigentümer nach der Höhe Ihres Miteigentumsanteils. Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt. Zuschusshöhe bei Kombination mit anderen FördermittelnEine Kombination mit weiteren Fördermitteln ist möglich. In diesem Fall gilt die "10 %-Regel": Die Summe der Zuschüsse und Zulagen Dritter darf zusätzlich zum KfW-Anteil nochmals bis zu 10 % Ihrer förderfähigen Kosten betragen. Übersteigen die Zuschüsse Dritter die 10 %-Grenze, wird der KfW-Zuschuss anteilig gekürzt. VerwendungsnachweisNach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen (spätestens 36 Monate nach Datum der Zusage) weisen Sie der KfW den programmgemäßen Einsatz der Mittel nach. Verwenden Sie dazu bitte den "Verwendungsnachweis".
Quelle KfW: Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
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KfW Energieeffizient Sanieren
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